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Am 12. April fand in Emmen ein gemeinsamer Erfahrungsaustausch mit dem BAZL betreffend den periodischen Nachprüfungen statt. Um es vorwegzunehmen, die Rückmeldung vom BAZL war generell positiv, auf der einen Seite für die Prüfer und deren Organisation auf der anderen Seite aber auch über die Resultate der Prüfungen die auf einen guten technischen Zustand der Experimental Flotte schliessen lassen.

Ziele & Umfang der Nachprüfungen für 2003

Die Ziele bleiben unverändert, das Schwergewicht wird erneut auf die Übereinstimmung der technischen Akten mit der Konfiguration gelegt. Der Umfang wird 43 Flugzeuge umfassen die in der Periode von Mai bis November überprüft werden. Mit diesem Vorgehen wird ab 2005 der geforderte 2-Jahres Rhythmus der Nachprüfungen eingependelt sein.

Als Prüfer stehen die folgenden Herren im 2003 im Einsatz:

Josef Häfliger (Leitung)
Hans-Peter Bellwald
Guido Seiferle
Stefano Scossa

Wissenswerte Punkte

Zustand Dokumentation

Der Prüfbericht wurde vom BAZL leicht angepasst, die neueste Version findet ihr auf der EAS-Homepage. Generell gilt wie schon immer, der Erbauer oder eingetragene Halter ist nebst dem technischen Zustand auch voll für die technische Dokumentation vom Flugzeug verantwortlich. Bei älteren Flugzeugen entspricht der Umfang der Dokumentation teilweise nicht den heutigen Anforderungen. Diese kann aber auf diesem Standard belassen werden, bei allfälligen grossen Änderungen sind sie aber entsprechend anzupassen.

Wichtig ist auch, dass die Adressen bei den Bordausweisen, der Radiokonzession BAKOM und dem Versicherungsnachweis nachgeführt sind. Stilllegungen von Flugzeugen werden für das BAZL (und damit auch für unsere Prüfer) nur sichtbar, wenn auch das Lufttüchtigkeitszeugnis deponiert wird!

Änderungen & Reparaturen

Änderungen und Reparaturen müssen gem. dem EAS–Prozessablauf vorgenommen und dokumentiert werden. Die Unterlagen dazu sind in der EAS Webpage oder noch einfacher auf der EAS - CD beim Sekretariat erhältlich. Grosse Änderungen müssen durch die EAS TK freigegeben und in den techn. Akten sowie im AFM entspr. dokumentiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die EAS in diesem Bereich nur über limitierte Ressourcen verfügt, für die Beurteilung ist dementsprechend der Zeitfaktor einzuplanen.

Unterhalt

Auch hier gilt, der Unterhalt muss nachvollziehbar dokumentiert sein und in den Bestätigungen sind die verwendeten Unterlagen zu referenzieren (z.B. Wartungsplan HB-YXY od. Motor ABC etc.). In der Regel erlässt der Kithersteller entsprechende Unterhaltsanweisungen, wenn diese nicht vorhanden sind können solche aufgrund von Muster-Checklisten der FAA oder der TM des BAZL selber erstellt werden. Wichtig ist, dass die entsprechenden Unterhaltsnachweise (Checklisten etc.) datiert und unterschrieben sind. Übrigens, die Gültigkeit der Unterhaltsbescheinigung ist limitiert, 6 Monate nach dem letzten Flug erlischt sie und muss durch einen Eintrag im Flugreisebuch durch eine dazu berechtigte Person aufgrund einer Überprüfung der Lufttüchtigkeit neu ausgestellt werden.

Prüfung & Prüfbedingungen

Die Prüfer führen die Arbeiten nur in geheizten Hangars durch. Wir wissen, dass dies auf div. Flugplätze zu Problemen führen kann, deshalb wird nur in den oben erwähnten Monaten geprüft. Der Halter kann den Prüfer selber wählen, wünschenswert ist es aber, wenn der den lokal zugewiesenen Prüfer gewählt wird. Die Prüfer werden nach dem Gebührenreglement entschädigt, wird jedoch ein Prüfer aus einer anderen Region gewählt, müssen die für diesen anfallenden Zusatzkosten vom Halter übernommen werden.

Sollte es aus technischen Gründen nicht möglich sein die Prüfung durchzuführen, ist dies dem ausgewählten Prüfer mind. 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Abgebrochene oder nicht durchgeführten Prüfungen werden durch das BAZL unter Kostenfolge für den Halter vorgenommen. Die Behebung der Beanstandungen ist vom Halter neu in Form eines Arbeitsberichts dem BAZL zu melden . Ebenso sind allfällige Beschwerden gegen die Prüfung, resp. deren Resultate an das BAZL zu richten.

Exporte, Kontrollen

Weder das BAZL noch die EAS führen Ausfuhrprüfungen an Eigenbauluftfahrzeugen durch, ebenso werden auch keine Lufttüchtigkeitszeugnisse für die Ausfuhr (Export Certificate of Airworthiness) ausgestellt.

Zusammenfassung

Ich hoffe, mit diesen Ausführungen die entsprechenden Hinweise für eine erfolgreiche Nachprüfung gegeben zu haben. Es ist uns allen bewusst, dass wir noch nicht ganz über den Berg sind, da viele der Flugzeuge über Jahre hinweg nicht geprüft wurden. Mit einer entsprechenden Vorbereitung unter Anwendung der Checkliste sollte es aber kein Problem sein, die Nachprüfung erfolgreich durchzuführen.
Bei Fragen sind die jeweiligen Prüfer gerne bereit die entsprechenden Informationen zu geben. Übrigens, die Prüfer werden neu durch das BAZL auditiert werden. Es könnte also sein das der Prüfer durch einen BAZL Auditor begleitet wird. Diese Aktivitäten beschränken sich aber klar nur auf die Arbeit des Prüfers und nicht auf die Nachprüfung des Luftfahrzeugs.

Zum Schluss möchte ich Josef Häfliger und seinem Team für die Arbeit im 2002 danken und wünsche uns allen eine erfolgreiche Weiterführung der Arbeiten im 2003.

EAS TK
Peter Flückiger

 

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